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Schulunfälle

 Der Kreis Groß-Gerau hat als Schulträger für alle Schülerinnen und Schüler eine Unfallversicherung abgeschlossen. Die Unfallversicherung betrifft alle Unfälle, die sich während des Unterrichts und sonstiger Unterrichtsveranstaltungen ereignen. Darüber hinaus sind die Schülerinnen und Schüler auch auf dem direkten Schulweg, d.h. Hin- und Rückweg, versichert.

Insofern das Kind aufgrund des Unfalls einen Arzt aufsucht, muss der Unfallmeldebogen, den die Eltern im Sekretariat erhalten, zeitnah und vollständig ausgefüllt in der Verwaltung der Schule abgegeben werden.

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