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Hitzefrei

Das Schulgesetz sieht vor, dass Schüler „Hitzefrei“ bekommen, wenn es um 11.00 Uhr 25 Grad (im Klassenraum gemessen) sind. Der Unterricht endet dann nach der 5. Stunde um 12.30 Uhr. 

Die Schülerinnen und Schüler dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Eltern nach Hause gehen. Hierfür gibt es eine Einverständniserklärung. Diese erhalten die Eltern von der Klassenlehrkraft.

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