Handy- und Smartwatch-Nutzung
Für die Handy- und Smartwatch-Nutzung an unserer Schule gilt, dass bereits vor dem Betreten des Schulgeländes für den gesamten Schultag inklusive der Betreuungszeit die Handys und Smartwatches der Kinder ausgeschaltet und im Schulranzen der Kinder verstaut sein müssen. Das Handy bzw. die Smartwatch darf erst nach Unterrichts-/ bzw. Betreuungsende mit Verlassen des Schulgeländes genutzt werden.
Ebenso gelten diese Regeln auch für schulische Ausflüge.
Diese Regelung schützt insbesondere auch die Eltern als Erziehungsberechtigte vor haftbaren Datenschutzvergehen und zudem werden die Persönlichkeitsrechte aller Personen unserer Schulgemeinde respektiert.
Bei Verlust des Handys oder der Smartwatch besteht keine Haftung.