Elternbeirat
Auf einem der ersten Elternabende werden der Elternbeirat und sein Stellvertreter für 2 Jahre gewählt. Bis zur Wahl des Elternbeirats in der 1. Klasse lädt die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer zum Elternabend ein.
Nach der Wahl wird die Klassenelternschaft vom Klassenelternbeirat zum Elternabend eingeladen. Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer nimmt daran teil. Den übrigen Lehrkräften der Klasse sowie der Schulleitung steht die Teilnahme frei.
Der Klassenelternbeirat kann weitere Personen einladen. Elternabende werden in der Regel einmal im Schulhalbjahr abgehalten.
Darüber hinaus ist zu Elternabenden einzuladen, wenn ein Fünftel der Erziehungsberechtigten, die Schulleitung, die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer oder der Vorsitzende/die Vorsitzende des Elternbeirates es verlangen.
Zu den Aufgaben der Klassenelternbeiräte gehören:
- das regelmäßige Gespräch mit der Klassenlehrerin/dem
Klassenlehrer - das Schreiben der Einladungen zum Elternabend
- Erarbeitung der Themen des Elternabends in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer
- Teilnahme an den Sitzungen des Schulelternbeirates
- Informationsweitergabe aus den Sitzungen des Schulelternbeirates
- Unterstützung bei Festen
und was sich sonst aus dem Schulalltag ergibt.
Ausführliche Informationen gibt das Heft:
„Die Mitbestimmung der Eltern in Hessens Schulen“. Herausgeber ist das Hessische Kultusministerium.

