Bürgermeister-Klingler-Schule / Mörfelden-Walldorf

Beurlaubungen

Die Klassenlehrkraft kann aus wichtigen Gründen Schüler und Schülerinnen ihrer Klasse bis zu zwei Tage beurlauben. Sollte dies notwendig sein, beantragen Sie dies bitte formlos schriftlich bei der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer.


Beurlaubungen von Schülern unmittelbar vor oder nach den Ferien werden nur noch einmalig in der Grundschulzeit und in begründeten Ausnahmefällen genehmigt. Zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber schriftlich bestätigt, dass der Urlaub aus zwingenden Gründen nur in diesem Zeitraum genehmigt werden kann. Anträge müssen der Schulleitung spätestens 3 Wochen vor Ferienbeginn vorliegen. Das Antragsformular erhalten Sie im Sekretariat der Schule oder Sie können es hier herunterladen.


Eine vorbeugende Gesundheitshilfe (Kur) gehört zu den Ausnahmefällen und wird genehmigt.